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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 M 5.15   

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https://dejure.org/2015,10823
OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 M 5.15 (https://dejure.org/2015,10823)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2015 - 9 M 5.15 (https://dejure.org/2015,10823)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 9 M 5.15 (https://dejure.org/2015,10823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Ungefragte Fehlersuche seitens des Gerichts; Überprüfung der Kalkulation in aller Regel nur insoweit, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO
    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht (verneint); Amtsermittlungsgrundsatz; Tatsachengericht nicht gehalten; sich gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu begeben; Überprüfung der Kalkulation in aller Regel nur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 M 5.15
    Denn bei der gerichtlichen Kontrolle von Abgabesatzungen ist es in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 43 f. m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17

    Umlage von Verbandsbeiträgen

    Bei der inzidenten gerichtlichen Überprüfung von Abgabesatzungen ist es in aller Regel sachgerecht, deren formelle und materielle Wirksamkeit - und insbesondere die Kalkulation - nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 M 5.15 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 9 M 1.18

    Verbesserung im Sinn des § 8 Abs 2 S 1 KAG (juris: KAG BB); Verbesserung des

    Mit alledem setzt sich der anwaltlich vertretene Antragsteller nicht auseinander; für welche im umlagefähigen Aufwand enthaltenen Kosten keine Aufträge aktenkundig sein sollen, wird nicht vorgetragen (s. zu dem Erfordernis, auch im PKH-Verfahren substantiierte Einwände gegen die Kalkulation zu erheben: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 M 5.15 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VG Cottbus, 16.07.2020 - 1 KE 34/19
    So ist es bei der gerichtlichen Kontrolle von Abgabesatzungen in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, juris Rn. 43; BVerwG, Beschl. v. 22. Februar 2018 - BVerwG 9 B 26.17 -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Mai 2015 - OVG 9 M 5.15 -, juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 15.07.2020 - 1 KE 24/19
    So ist es bei der gerichtlichen Kontrolle von Abgabesatzungen in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, juris Rn. 43; BVerwG, Beschl. v. 22. Februar 2018 - BVerwG 9 B 26.17 -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Mai 2015 - OVG 9 M 5.15 -, juris Rn. 7).
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